Waterresort Bodelaeke

Häufig gestellte Fragen

 

Kaufe ich nur das Ferienhaus?

Bei Bodelaeke gibt es Einzellosverkäufe. Als Eigentümer kaufen Sie ein Ferienhaus auf einem Privatgrundstück in einem Ferienpark mit einem Parkeigentümer.

Ist vermietung Pflichtig?

Ja. Im Waterresort Bodelaeke besteht eine Mietpflicht für mindestens 200 Tage im Jahr.

Wie kann ich meine Wohnung selbst nutzen?

Eine Eigennutzung ist für maximal 165 Tage pro Jahr möglich. Wenn Sie es für den Eigenbedarf nutzen, können Sie „kostenlos“ in Ihrem Zuhause wohnen. Anschließend reservieren Sie die Immobilie, ohne Miete zu zahlen. Selbstverständlich erhalten Sie keine Mieteinnahmen. Sie können Ihr Zuhause auch selbst nutzen, indem Sie es mieten. In diesem Fall reservieren Sie die Immobilie und zahlen dafür Miete. Die von Ihnen gezahlte Miete zählt dann als Mieteinnahmen für Ihr Eigenheim. Aus steuerlicher Sicht besteht ein großer Unterschied darin, ob Sie Ihre Wohnung komplett vermieten oder ob Sie sie nutzen, ohne Miete zu zahlen. Lassen Sie sich daher immer gut von einem Steuerberater oder Finanzspezialisten informieren.

Wie funktioniert das Vermieten?

Jegliche Nutzung, einschließlich der persönlichen Nutzung ohne Zahlung der Miete, muss über Bodelaeke Verhuur BV, den Vermieter des Waterresort Bodelaeke, reserviert werden. Sofern mit einer Immobilie Mieteinnahmen erzielt wurden, werden diese abzüglich der vereinbarten Provision einen Monat später an den Eigentümer der Immobilie ausgezahlt.

Kann ich meine Wohnung selber einrichten?

Nein. Im Waterresort Bodelaeke gilt ein vorgeschriebener Projektentwurf. Sie können aus verschiedenen Interieur-Paketen wählen. Private Gegenstände des Eigentümers müssen nach der Abreise immer mitgenommen oder in einem verschlossenen (Schrank-)Raum aufbewahrt werden.

Worauf sollte ich beim Verkauf meines Hauses achten?

Wenn Sie das Haus verkaufen, handelt es sich um einen Weiterverkauf mit Kettenklausel. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer Sie darüber informieren muss, dass er alle laufenden Vereinbarungen und Verpflichtungen übernimmt, die Sie in diesem Kalenderjahr bezüglich Ihrer Immobilie getroffen haben. Daher ist es wichtig, dass Sie beim Verkauf alle aktuelle Vertragsunterlagen an den neuen Eigentümer übergeben.